• Mit Sicherheit richtig entscheiden.
    SCHUFA-Firmenauskunft.

SCHUFA-Kompaktauskunft

Die SCHUFA kann aktuell Daten zu 5,3 Millionen Unternehmen wie Kleingewerbetreibende, registerlich geführte Unternehmen wie auch Freiberufler beauskunften.

Allgemeine Daten zu einem Unternehmen sind wichtig, es sind aber immer die Menschen, die den Kurs bestimmen. Oft stehen sie im Hintergrund, manchmal nehmen sie Funktionen in weiteren Unternehmen wahr. Je genauer Sie diese Zusammenhänge kennen, desto besser können Sie die Risiken bestehender oder möglicher Geschäftsbeziehungen einschätzen. Die zuverlässige, übersichtliche und komprimierte Darstellung der wichtigsten Informationen zu Ihren Kunden, Interessenten oder Geschäftspartnern. Als kompakten und umfassenden Überblick werden alle Informationen in einem Bonitätsindex zusammengefasst. Die in den Bonitätsindex einfließenden Daten und Informationen finden Sie in der SCHUFA-Kompaktauskunft auch detailliert aufgeschlüsselt wieder.


SCHUFA-Kompaktauskunft

  • Erste Führungsebene/Inhaber deren Verflechtungen und Vertretungsbefugnisse
  • Bonitätsinformationen inkl. Bonitätsindex
  • Stamm- und Kommunikationsdaten
  • Bankverbindungen
  • Rechtsform und ggf. Handelsregisterinformationen
  • Geschäftszahlen
  • Brancheninformationen
  • Detaillierte Insolvenz- und Inkassoinformationen
  • Angaben zur Muttergesellschaft

» Musterauskunft positiv (GmbH & Co.KG) » Musterauskunft negativ (Einzelunternehmung)

SCHUFA-Kompaktauskunft

Vertrauen entsteht, wenn die richtigen Bedingungen vorhanden sind.


Einzelpreis

21,95 EUR für Nichtmitglieder / 17,95 EUR für Mitglieder

Mit Sicherheit richtig entscheiden

Für höchste Prognosequalität bietet die SCHUFA-Kompaktauskunft bestmögliche Eigenschaften:

  • Verwendung von umfassenden Merkmalen für die Prognose wie z. B. abweichende Geschäftsadressen, detaillierte Inkasso- und Insolvenzinformationen u. v. m.
  • Kontinuierliches Monitoring hinterlegter Gesellschafterlisten und Jahresabschlüsse
  • Hohe Datenlage bei den verwendeten Merkmalen
  • Ausgefeilte Methodik zur Kombination der Daten für optimale Ergebnisse

Rechtliche Rahmenbedingungen: Berechtigtes Interesse?

Damit Sie als Vermieter eine SCHUFA-MieterBonitätsauskunft anfordern können, muss bei Ihnen ein berechtigtes Interesse im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorliegen und eine Information des Mietinteressenten über die Anfrage bei der SCHUFA erfolgen. Dazu bestätigt der Mietinteressent mittels Unterschrift, dass der SCHUFA-Hinweis nebst ergänzender SCHUFA-Information zur Kenntnis genommen und ausgehändigt wurden.

  • Das berechtigte Interesse liegt vor, wenn Mieter und Vermieter einen Mietvertrag abschließen wollen und der Vermieter ein wirtschaftliches Ausfallrisiko trägt, falls der Mieter den vereinbarten Mietzins nicht zahlt.
  • Darüber hinaus darf der Abschluss des Mietvertrags nur noch von dem Ergebnis der Bonitätsabfrage abhängen.
  • Zur Erfüllung der sich aus Art. 5 Abs. 2 DS-GVO ergebenden Rechenschaftspflicht über die erfolgte Informationserteilung und zum Nachweis des berechtigten Interesses gegenüber der SCHUFA, empfehlen wir die Bestätigung der Kenntnisnahme des SCHUFA-Hinweises nebst ergänzender SCHUFA-Information durch den Mietinteressenten.
  • In Stichproben prüft die SCHUFA kontinuierlich, ob diese Bestimmungen eingehalten werden.
  • Es ist daher notwendig, dass Sie den vom Mietinteressenten zur Kenntnis genommenen SCHUFA-Hinweis nebst ergänzender SCHUFA-Information 12 Monate aufbewahren.

Bei sogenannten Einmannbetrieben (z. B. Freiberuflern) gelten die oben genannten Informationspflichten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Von allen führenden Warenkreditversicherungen anerkannt

Die SCHUFA-Kompaktauskunft wird von folgenden Kreditversicherungen im unbenannten Bereich für die Selbstprüfung akzeptiert:

  • Coface Kreditversicherung
  • R + V Allgemeine Versicherung
  • Euler Hermes Kreditversicherungs-AG
  • Atradius
  • Zurich